Grundsicherungsgeld + Wohngeld Budget-Vorlage 2026
Alle Regelbedarfsstufen, die Wohngeld-Höchstbeträge nach Anlage 1 WoGG und ein Monatsbudget mit fertigen Formeln — in einer Datei.
Stand August 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung · keine E-Mail-Adresse nötig
Grundsicherungsgeld + Wohngeld Budget-Vorlage 2026
- Alle sechs Regelbedarfsstufen 2026 mit Kindersofortzuschlag
- Wohngeld-Höchstbeträge für alle Mietenstufen I–VII und Haushaltsgrössen
- Heizkostenentlastung und Klimakomponente nach § 12 Abs. 6 und 7 WoGG
- Freibetragsstufen bei Erwerbseinkommen nach § 11b SGB II
- Monatsbudget mit Summen, Saldo und Sparquote — Formeln inklusive
- Als XLSX mit lebenden Formeln oder als CSV für jedes Programm
XLSX für Excel, LibreOffice, Numbers und Google Sheets — die Formeln rechnen mit.
CSV für den Import in andere Programme — dieselben Zahlen, aber ohne Formeln.
Das steckt in der Datei
4 Tabellenblätter, darunter eine Anleitung. Gelb sind Eingabefelder, grün die Ergebnisse.
| Monatsbudget | ||
| Gelbe Zellen überschreiben. Summen und Saldo rechnen sich selbst. | ||
| EINNAHMEN | ||
| Position | Betrag | Notiz |
| Grundsicherungsgeld / Erwerbseinkommen | 563,00 € | |
| Kosten der Unterkunft (vom Jobcenter) | 0,00 € | |
| Wohngeld | 0,00 € | |
| Kindergeld | 0,00 € | |
| Kinderzuschlag | 0,00 € | |
| Unterhalt / Unterhaltsvorschuss | 0,00 € | |
| Sonstige Einnahmen | 0,00 € | |
| Summe Einnahmen | 563,00 € | |
| AUSGABEN | ||
| Position | Betrag | Anteil am Einkommen |
| Miete kalt | 0,00 € | 0 % |
| Nebenkosten | 0,00 € | 0 % |
| Grundsicherungsgeld — Regelbedarfe 2026 | |||
| Seit 1. Juli 2026 heisst das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Die Beträge sind unverändert. | |||
| Quelle: § 20 SGB II, Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung | |||
| Stufe | Betrag/Monat | Gilt für | + 25 € Zuschlag |
| Regelbedarfsstufe 1 | 563,00 € | Alleinstehende und Alleinerziehende | — |
| Regelbedarfsstufe 2 | 506,00 € | Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person) | — |
| Regelbedarfsstufe 3 | 451,00 € | Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | ja |
| Regelbedarfsstufe 4 | 471,00 € | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | ja |
| Regelbedarfsstufe 5 | 390,00 € | Kinder von 6 bis 13 Jahren | ja |
| Regelbedarfsstufe 6 | 357,00 € | Kinder von 0 bis 5 Jahren | ja |
| Kindersofortzuschlag | 25,00 € | Je Kind/Jugendlichem zusätzlich (§ 72 SGB II) | |
| Kindergeld | 259,00 € | Je Kind — zählt beim Kind als Einkommen | |
| Freibeträge bei Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II) | |||
| Bruttostufe | Anrechnungsfrei | Anmerkung | |
| bis 100 € | 100 % | Grundfreibetrag 100 € — bleibt immer | |
| 100,01 – 520 € | 20 % | vom Anteil in dieser Stufe |
| Wohngeld — Höchstbeträge für Miete 2026 | |||||
| Das sind NICHT die Wohngeldbeträge, sondern die Obergrenze der anrechenbaren Miete. | |||||
| Quelle: Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG (BGBl. 2024 I Nr. 314), gilt 2026 unverändert fort. | |||||
| Höchstbeträge Miete und Belastung, monatlich | |||||
| Haushalt | Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V |
| 1 Person | 361,00 € | 408,00 € | 456,00 € | 511,00 € | 562,00 € |
| 2 Personen | 437,00 € | 493,00 € | 551,00 € | 619,00 € | 680,00 € |
| 3 Personen | 521,00 € | 587,00 € | 657,00 € | 737,00 € | 809,00 € |
| 4 Personen | 608,00 € | 686,00 € | 766,00 € | 858,00 € | 946,00 € |
| 5 Personen | 694,00 € | 782,00 € | 875,00 € | 982,00 € | 1.080,00 € |
| je weitere Person | 82,00 € | 94,00 € | 106,00 € | 119,00 € | 129,00 € |
| Zuschläge nach § 12 Abs. 6 und 7 WoGG | |||||
| Haushalt | Heizkosten | Klimakomp. | Hinweis | ||
| 1 Person | 110,40 € | 19,20 € | Klimakomponente nur bei energetisch saniertem Wohnraum | ||
| 2 Personen | 142,60 € | 24,80 € | |||
| 3 Personen | 170,20 € | 29,60 € |
Was sich zum 1. Juli 2026 geändert hat
Das Bürgergeld heisst seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. An der Höhe ändert sich nichts: Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Geändert haben sich die Regeln drumherum — die Vermögensprüfung greift ab dem ersten Tag, das Vermögensverzeichnis (Anlage VM) gehört zu jedem neuen Antrag, und die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang vor Qualifizierung. Bereits erlassene Bescheide gelten weiter; wegen der Umbenennung allein musst du nichts tun.
Warum die Wohngeld-Tabelle keine Wohngeldbeträge zeigt
Das ist der häufigste Irrtum beim Wohngeld — und ein Fehler, der auch auf dieser Seite stand, bis ein Leser uns darauf hinwies. Wohngeld ist kein fester Betrag pro Mietenstufe. Die Tabelle in der Vorlage zeigt die Höchstbeträge: bis zu welcher Miete deine Wohnkosten überhaupt in die Rechnung eingehen. Der tatsächliche Betrag ergibt sich aus einer Formel, in die Miete, Einkommen und Haushaltsgrösse zusammen einfliessen. Im Durchschnitt liegt das Wohngeld bei rund 300 bis 370 Euro monatlich, im Einzelfall deutlich darunter oder darüber.
Grundsicherungsgeld oder Wohngeld?
Beides zusammen geht nicht. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bei dem die Unterkunftskosten schon berücksichtigt sind, hat keinen Wohngeldanspruch — und umgekehrt (§ 7 WoGG). Für Haushalte mit kleinem Erwerbseinkommen lohnt der Vergleich: Wohngeld plus Kinderzuschlag kann günstiger sein als Grundsicherungsgeld, weil die Leistungen anders auf Einkommen reagieren und kein Vermögen geprüft wird. Rechne beide Wege durch, bevor du dich entscheidest.
Häufige Fragen
Ist die Vorlage wirklich kostenlos?+
Ja. Kein Konto, kein Newsletter, keine E-Mail-Adresse. Der Download startet direkt beim Klick.
Soll ich XLSX oder CSV nehmen?+
XLSX, wenn du Excel, LibreOffice, Numbers oder Google Sheets nutzt — darin rechnen die Formeln mit. CSV nur, wenn du die Zahlen in ein anderes Programm importieren willst; dort stehen die Werte fest, aber ohne Formeln.
Steigen die Regelsätze 2026 noch?+
Nein. Für 2026 gilt eine Nullrunde. Rechnerisch hätten die Sätze sogar sinken müssen — die Besitzschutzregelung verhindert das, deshalb bleibt es bei 563 Euro für Alleinstehende.
Wann wird das Wohngeld wieder erhöht?+
Die Fortschreibung erfolgt alle zwei Jahre. Die letzte war zum 1. Januar 2025, die nächste ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen (§ 43 WoGG). Für 2026 gelten die Werte von 2025 unverändert weiter.
Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.