Grundsicherungsgeld-Rechner
Berechne deinen voraussichtlichen Anspruch auf Grundsicherungsgeld — mit Regelbedarf, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfen und den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen. Seit dem 1. Juli 2026 heisst das Bürgergeld Grundsicherungsgeld; an der Höhe hat sich nichts geändert.
Stand August 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung
Deine Angaben
Ergebnis
Voraussichtliches Grundsicherungsgeld
1.253 € / Monat
Dein Bedarf
- Regelbedarf Erwachsene(r), Stufe 1
- 563 €
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- 690 €
- Gesamtbedarf
- 1.253 €
Nur in angemessener Höhe (§ 22 SGB II)
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- Regelbedarfe der Bedarfsgemeinschaft: 563 €.
- Kosten der Unterkunft und Heizung: 690 €. Gesamtbedarf: 1.253 €.
- Anspruch = 1.253 € − 0 € = 1.253 € im Monat.
Berechnung nach dem SGB II, Stand seit der Reform vom 1. Juli 2026. Nicht enthalten sind Sonderbedarfe, Bildung und Teilhabe sowie die Prüfung, ob deine Unterkunftskosten als angemessen gelten. Die Rechnung läuft im Browser, es werden keine Daten übertragen.
Rechtsgrundlagen
- Regelbedarfsstufen 2026 — § 20 SGB II i. V. m. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung
- Umgestaltung zur neuen Grundsicherung zum 01.07.2026 — Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bundestag 05.03.2026, Bundesrat 27.03.2026)
- Höchstbeträge für Miete und Belastung — Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG (BGBl. 2024 I Nr. 314)
- Wohngeldformel und Werte a, b, c — § 19 Abs. 1 WoGG, Anlage 2 zu § 19 Abs. 1 WoGG
- Heizkostenentlastung und Klimakomponente — § 12 Abs. 6 und Abs. 7 WoGG
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.