Grundsicherung im Alter

Individuell nach Bedarf (ähnlich Bürgergeld) — Zuständig: Sozialamt der Gemeinde

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII) sichert das Existenzminimum für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind.

Voraussetzungen

  • Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre)
  • Oder: Dauerhafte volle Erwerbsminderung
  • Keine ausreichenden Rentenansprüche
  • Wohnsitz in Deutschland

Unterschied zu Bürgergeld

Die Grundsicherung im Alter ist für Rentner und dauerhaft Erwerbsgeminderte. Im Gegensatz zum Bürgergeld werden Kinder nicht zur Rückzahlung herangezogen (wenn ihr Einkommen unter 100.000 EUR/Jahr liegt).

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Häufige Fragen zu Grundsicherung im Alter

Werden meine Kinder zur Rückzahlung herangezogen?

Nein — wenn das Jahreseinkommen Ihrer Kinder unter 100.000 EUR liegt. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber Sozialhilfe.

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LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.

Zuletzt aktualisiert: April 2026Mehr über den Autor

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.