Banking

Einlagensicherung

Gesetzlicher Schutz von Bankeinlagen bis 100.000 € pro Bank und Kunde.

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.

Definition

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Bankeinlagen wie Giro-, Tages- und Festgeld bis zu 100.000 € pro Kunde und Bank. Im Fall einer Bankenpleite werden die geschützten Einlagen bis zu dieser Grenze erstattet. In der EU gilt dieser Mindestschutz einheitlich. Viele Banken sind zusätzlich freiwilligen Sicherungssystemen angeschlossen, die höhere Beträge abdecken.

Was geschützt ist

Geschützt sind Einlagen wie Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten bis 100.000 € pro Kunde und Bank (bei Gemeinschaftskonten pro Person). Wertpapiere wie ETF und Aktien fallen nicht darunter — sie sind aber als Sondervermögen ohnehin von einer Bankenpleite getrennt geschützt.

Was das für dich bedeutet

Wer mehr als 100.000 € sicher parken will, sollte die Beträge auf mehrere Banken verteilen, um überall im geschützten Rahmen zu bleiben. Bei Festgeld-Angeboten ausländischer Banken auf die jeweilige nationale Einlagensicherung und die Bonität des Landes achten.

Beispiel

Wer 150.000 € auf einer einzigen Bank hat, ist nur bis 100.000 € geschützt. Aufgeteilt auf zwei Banken sind beide Beträge vollständig durch die Einlagensicherung gedeckt.

Tipps

  • Beträge über 100.000 € auf mehrere Banken verteilen.
  • Bei ausländischen Banken auf die nationale Einlagensicherung achten.
  • Wertpapiere sind als Sondervermögen separat geschützt — kein Bank-Risiko.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einlagensicherung?

100.000 € pro Kunde und Bank, in der EU einheitlich. Viele Banken bieten über freiwillige Sicherungssysteme zusätzlichen Schutz darüber hinaus.

Sind ETF von der Einlagensicherung erfasst?

Nein, aber sie brauchen sie nicht: ETF und Fonds sind Sondervermögen und bei einer Bankenpleite ohnehin von deren Vermögen getrennt geschützt.

LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.