Kirchensteuer

Die Kirchensteuer beträgt 8% (Bayern, BW) oder 9% (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer. Als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.

Wichtige Werte 2026

Satz Bayern/BW
8% der ESt
Satz alle anderen
9% der ESt
Absetzbarkeit
Voll als Sonderausgabe

Kirchenaustritt: Wie und was kostet es?

Austritt beim Standesamt oder Amtsgericht. Gebühr: je nach Bundesland 0 bis 60 EUR. Wirkung: Ab dem Monat nach dem Austritt keine Kirchensteuer mehr. Ersparnis bei 50.000 EUR brutto: ca. 800 bis 900 EUR/Jahr.

Diese Werte direkt im Budget verwalten

Plan dein Budget mit Steuer-Berücksichtigung in BudgetHub.

BudgetHub kostenlos testenAb 5,90 EUR/Monat — DSGVO-konform — EU-Server

Häufige Fragen

Muss ich Kirchensteuer zahlen wenn ich nicht kirchenmitglied bin?

Nein — Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (kath., evang., jüd. Gemeinden).

Hinweis: Diese Inhalte stellen keine Steuerberatung dar (StBerG). Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater.

📊

Gratis: Bürgergeld + Wohngeld Budget-Vorlage 2026

Alle Regelsätze, Wohngeld-Stufen und eine fertige Monatsbudget-Tabelle — direkt im Browser nutzbar, druckfertig oder als PDF speicherbar. Kein Download, kein Anmelden.

Vorlage öffnen — kostenlos

Budget dauerhaft tracken? BudgetHub kostenlos testen →

LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.

Zuletzt aktualisiert: April 2026Mehr über den Autor

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.