Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die zwangsläufig entstehen und über das Normale hinausgehen — z.B. Krankheitskosten über der "zumutbaren Belastung".
Wichtige Werte 2026
- Zumutbare Belastung
- 1-7% des Gesamtbetrags der Einkünfte
- Behinderungspauschbetrag
- 384 bis 7.400 EUR je GdB
- Pflegepauschbetrag
- 600 bis 1.800 EUR
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Krankheitskosten (über Zumutbarkeitsgrenze), Kurkosten, Beerdigung (wenn keine Nachlass-Deckung), Unwetterschäden, Pflegekosten (eigene oder Angehörige), Unterhalt an Bedürftige.
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Häufige Fragen
Was ist die zumutbare Belastung?
Der Eigenanteil, der nicht abziehbar ist. Betrag abhängig von Einkommen und Familienstand: 1-7% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Erst Kosten darüber sind absetzbar.
Hinweis: Diese Inhalte stellen keine Steuerberatung dar (StBerG). Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater.
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.