Kinderpflegekrankengeld

70% des Bruttolohns — Zuständig: Gesetzliche Krankenkasse

Kinderpflegekrankengeld wird gezahlt, wenn Eltern wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten können. 2026: 15 Tage pro Elternteil, pro Kind, pro Jahr. Alleinerziehende: 30 Tage.

Voraussetzungen

  • Kind unter 12 Jahre (oder behindert)
  • Ärztliches Attest
  • Keine andere Betreuungsperson möglich
  • Gesetzlich krankenversichert

Kinderpflegekrankengeld 2026

Pro Elternteil und Kind: 15 Tage/Jahr. Pro Elternteil gesamt: max. 35 Tage. Alleinerziehende: 30 Tage pro Kind, 70 Tage gesamt. Betrag: 70% des Bruttolohns (max. 90% des Nettolohns).

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Häufige Fragen zu Kinderpflegekrankengeld

Was wenn ich mehr Tage brauche?

Über die gesetzliche Anzahl hinaus gibt es kein Kinderpflegekrankengeld. Dann Urlaub, unbezahlte Freistellung oder Homeoffice prüfen.

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LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.

Zuletzt aktualisiert: April 2026Mehr über den Autor

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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