Insolvenzgeld

Ausstehender Nettolohn (max. 3 Monate) — Zuständig: Agentur für Arbeit

Insolvenzgeld sichert den ausstehenden Nettolohn für bis zu 3 Monate vor Insolvenzantrag des Arbeitgebers. Es entspricht dem Nettolohn der letzten 3 Monate.

Voraussetzungen

  • Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet
  • Lohn für bis zu 3 Monate ausständig
  • Antrag innerhalb 2 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Was tun wenn der Chef pleite geht?

Sofort Insolvenzgeld beantragen bei der Agentur für Arbeit. Gleichzeitig Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Insolvenzgeld läuft max. 3 Monate rückwirkend.

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Häufige Fragen zu Insolvenzgeld

Wie schnell kommt das Insolvenzgeld?

In der Regel 2 bis 6 Wochen nach Antragstellung. Bei klaren Verhältnissen auch schneller.

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LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.

Zuletzt aktualisiert: April 2026Mehr über den Autor

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.