Familienpflegezeit
Zinsloses Darlehen (kein direktes Geld) — Zuständig: Bundesamt für Familie (BAFzA)
Das Familienpflegezeitgesetz ermöglicht es, die Arbeitszeit für Pflege zu reduzieren oder ganz auszusetzen — mit zinslosem Darlehen als Einkommensersatz.
Voraussetzungen
- Naher Angehöriger pflegebedürftig (Pflegegrad 1-5)
- Beschäftigungsverhältnis mind. 15 Stunden/Woche nach Reduzierung
- Betrieb mit mehr als 25 Mitarbeitern (bei Familienpflegezeit)
Pflegezeit vs. Familienpflegezeit
Pflegezeit: bis 6 Monate vollständige Freistellung (kein Lohn, zinsloses Darlehen). Familienpflegezeit: bis 24 Monate Teilzeit-Reduzierung (mind. 15 Std/Woche, zinsloses Darlehen).
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Häufige Fragen zu Familienpflegezeit
Muss mein Arbeitgeber zustimmen?
Bei Pflegezeit: Nein (Rechtsanspruch ab 16 Mitarbeiter). Bei Familienpflegezeit: Zustimmung nötig.
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.