BAföG
Bis zu 992 EUR/Monat — Zuständig: Studentenwerk / BAföG-Amt
BAföG — Bundesausbildungsförderungsgesetz — ist die staatliche Studienfinanzierung in Deutschland. 2026 beträgt der Höchstsatz 992 EUR monatlich. Die Hälfte ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen.
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit (oder bestimmte Ausnahmen)
- Immatrikulation an einer förderfähigen Hochschule
- Elterneinkommen unter der Einkommensgrenze
- Erstes Studium (Zweitstudium nur in Ausnahmefällen)
- Alter unter 35 Jahre bei Studiumsbeginn
BAföG Höchstsatz 2026
Seit der BAföG-Reform 2022: 992 EUR Höchstsatz. Davon 934 EUR Grundbedarf. Zusätzlich: Wohnkostenpauschale 360 EUR (für Auswärtige), Krankenversicherungszuschlag, Pflegeversicherungszuschlag.
Rückzahlung des BAföG
Die Hälfte des erhaltenen BAföG ist ein zinsloses Darlehen und muss zurückgezahlt werden. Maximale Rückzahlungssumme: 10.010 EUR. Beginn der Rückzahlung: 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, in Raten von mind. 130 EUR/Monat.
BAföG beantragen
Antrag beim BAföG-Amt des zuständigen Studentenwerks — für den Studienort. Online möglich über Mein-BAföG.de. Erster Antrag sofort nach Immatrikulation stellen — gilt ab Antragsmonat.
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Häufige Fragen zu BAföG
Bekomme ich BAföG wenn meine Eltern zu viel verdienen?
Bei höherem Elterneinkommen besteht kein Anspruch. Ausnahme: Wenn du aus dem Elternhaus ausgezogen bist und dich selbst finanzierst (nach 5 Jahren Berufstätigkeit). Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Studienkredite als Alternative.
Wie lange bekomme ich BAföG?
Maximal für die Regelstudienzeit (z.B. 6 Semester Bachelor). Verlängerung möglich aus wichtigem Grund (Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung, Fachschaftsarbeit).
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.