Arbeitslosengeld I
60% des letzten Nettolohns (67% mit Kindern) — Zuständig: Agentur für Arbeit
Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten Arbeitnehmer, die in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und ihren Job verlieren.
Voraussetzungen
- Anwartschaftszeit: mind. 12 Monate SV-Beschäftigung in letzten 2 Jahren
- Arbeitslos und arbeitsuchend gemeldet
- Wohnsitz in Deutschland
- Verfügbar für den Arbeitsmarkt
ALG I Höhe
ALG I beträgt 60% des pauschalierten Nettolohns. Mit Kindern: 67%. Berechnungsgrundlage ist der Durchschnittslohn der letzten 12 Monate (max. Beitragsbemessungsgrenze).
ALG I Dauer
6 bis 24 Monate — je nach Alter und Anwartschaftszeit. Unter 50: max. 12 Monate. 50 bis 54 Jahre: max. 15 Monate. 55 bis 57 Jahre: max. 18 Monate. Ab 58: max. 24 Monate.
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Häufige Fragen zu Arbeitslosengeld I
Wann muss ich mich arbeitslos melden?
Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Am besten schon 3 Monate vor dem Kündigungstermin als arbeitssuchend melden, um Sperrzeiten zu vermeiden.
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.