Kündigung erhalten
Eine Kündigung trifft schwer — aber schnelles, richtiges Handeln verhindert finanzielle Nachteile. Innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend melden ist Pflicht.
Kennzahlen
- Frist Arbeitssuchend-Meldung
- 3 Tage nach Kündigungserhalt
- Kündigungsschutzklage Frist
- 3 Wochen
- Sperrzeit ALG I (bei Eigenkündigung)
- Bis 12 Wochen
Sofortmaßnahmen
1. Innerhalb 3 Tagen bei Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden (sonst 1 Tag Sperrzeit pro Tag Verspätung). 2. Kündigung prüfen lassen (Anwalt oder Gewerkschaft). 3. Kündigungsschutzklage innerhalb 3 Wochen erwägen. 4. Aufhebungsvertrag nicht ohne Anwalt unterschreiben.
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Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf Abfindung?
Kein gesetzlicher Anspruch — aber oft im Arbeitsgerichtsverfahren erstreikbar. Faustregel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Im Sozialplan oft mehr.
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Leutrim Miftaraj
Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.
Unsere Quellen und Methodik
Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.