Versicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Pflichtversicherung für die meisten Arbeitnehmer — Beitrag nach Einkommen.

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.

Definition

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die Pflichtversicherung für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen (nicht nach dem Gesundheitsrisiko) und wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind oft kostenlos mitversichert.

Beitrag und Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt und wird hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Jede Krankenkasse erhebt zusätzlich einen individuellen Zusatzbeitrag, der sich unterscheidet — ein Kassenvergleich kann daher bares Geld sparen. Der Beitrag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

GKV oder PKV?

Ab einem bestimmten Einkommen (Versicherungspflichtgrenze) können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die PKV kann zunächst günstiger sein, die Beiträge steigen aber oft im Alter. Die Familienversicherung der GKV (kostenlose Mitversicherung) ist ein wichtiger Vorteil für Familien.

Beispiel

Zwei Krankenkassen mit unterschiedlichem Zusatzbeitrag können bei gleichem Einkommen mehrere hundert Euro Beitragsunterschied pro Jahr bedeuten — ein Wechsel zur günstigeren Kasse lohnt sich.

Tipps

  • Zusatzbeitrag der Krankenkassen vergleichen und ggf. wechseln.
  • Familienversicherung für nicht erwerbstätige Angehörige nutzen.
  • Vor einem PKV-Wechsel die langfristige Beitragsentwicklung bedenken.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der GKV-Beitrag?

Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt und wird hälftig mit dem Arbeitgeber geteilt, plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag — erhoben bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Kann ich die Krankenkasse wechseln?

Ja. Da sich die Zusatzbeiträge unterscheiden, kann ein Wechsel zur günstigeren Kasse sparen. Die Leistungen der GKV sind weitgehend gesetzlich vorgegeben.

LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.