Sozialleistungen

Bürgergeld

Grundsicherung für erwerbsfähige Personen mit geringem oder keinem Einkommen.

Unsere Quellen und Methodik

Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen: Destatis (Statistisches Bundesamt), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Inhalte werden quartalsweise auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen können bei Steuerberater oder Rechtsanwalt verifiziert werden. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG an.

Definition

Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Personen mit geringem oder keinem Einkommen (Nachfolger von Hartz IV). Es umfasst einen Regelsatz für den Lebensunterhalt sowie die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Der Anspruch hängt von Bedürftigkeit, Vermögen und der Bedarfsgemeinschaft ab. Ziel ist die Sicherung des Existenzminimums und die Wiedereingliederung in Arbeit.

Was das Bürgergeld umfasst

Gezahlt werden ein Regelsatz (je nach Haushaltskonstellation) plus die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung. Hinzu kommen ggf. Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende). Vermögen oberhalb von Freigrenzen und anrechenbares Einkommen mindern den Anspruch.

Hinzuverdienst und Antrag

Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten (Freibeträge). Der Antrag läuft über das Jobcenter. Wichtig: Auch ergänzendes Bürgergeld („Aufstocken") ist möglich, wenn das Erwerbseinkommen nicht zum Leben reicht — viele Berechtigte nutzen das nicht.

Beispiel

Wer arbeitslos wird und kein ausreichendes Vermögen hat, erhält Regelsatz plus die angemessenen Wohnkosten. Bei einem kleinen Nebenjob bleiben dank Freibeträgen Teile des Verdienstes anrechnungsfrei.

Tipps

  • Anspruch beim Jobcenter prüfen — auch ergänzend zum Erwerbseinkommen.
  • Hinzuverdienst-Freibeträge nutzen, um mehr vom Lohn zu behalten.
  • Übernahme der Unterkunftskosten und Mehrbedarfe vollständig geltend machen.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Erwerbsfähige Personen mit geringem oder keinem Einkommen, die bedürftig sind. Vermögen über den Freigrenzen und anrechenbares Einkommen mindern den Anspruch.

Kann ich neben dem Bürgergeld arbeiten?

Ja. Über Freibeträge darfst du einen Teil des Erwerbseinkommens behalten. Auch ergänzendes Bürgergeld zum Lohn („Aufstocken") ist möglich.

LM

Leutrim Miftaraj

Buchautor "Identity Over Discipline", Founder Innopulse Consulting GmbH (CH). Schreibt seit 2023 über persönliche Finanzen, ETF-Investments und SaaS-Strategien für DACH.